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Die Kreisausbildung im Vogtlandkreis

Die Erstausbildung der Angehörigen der Einsatzabteilung erfolgt für die vogtländischen Feuerwehren in der Regel in Form eine Ausbildung auf Kreisebene. 

 

Eine Vorausbildung erfahren in der Regel nur die Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehren. Vor der  Übernahme in die Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr ist für alle Kameraden/innen eine  sogenannte Feuerwehrgrundausbildung erforderlich. Die Ausbildung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erfolgt auf Grundlage der Feuerwehr- Dienstvorschrift 2 (FwDV 2).

 

Derzeit werden im Vogtlandkreis folgende Lehrgänge / Ausbildungsmaßnahmen Angeboten:

 

LehrgangDauerVoraussetzung zur Lehrgangsteilnahme
Feuerwehrgrundlehrgang
-
72 Stunden
-
Feuerwehrdiensttauglichkeit
-
Truppführer
-
35 Stunden
-
Feuerwehrgrundausbildung, (Sprechfunker, ASGT)
Sprechfunker
-
16 Stunden
-
Feuerwehrgrundausbildung
-
Atemschutzgeräteträger (ASGT)
-
25 Stunden 
-
Feuerwehrgrundausbildung, Sprechfunker
Maschinist
-
35 Stunden 
-
Feuerwehrgrundausbildung, (Führerschein)
Motorkettensägenführer
-
25 Stunden 
-
Feuerwehrgrundausbildung
-
Bahnunfälle Stufe I
-
 Feuerwehrgrundausbildung
-

Jugendfeuerwehrarbeit

Grundlehrgang

47 Stunden 
-

Truppführerausbildung

 

Truppmannausbildung Teil 1 (Feuerwehrgrundlehrgang)

 

Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.

 

Dauer der Truppmannausbildung Teil 1: mindestens 70 Stunden

 

Truppmannausbildung Teil 2

 

Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmann- Funktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.

 

Dauer der Truppmannausbildung Teil 2: mindestens 80 Stunden in zwei Jahren Die Durchführung der Ausbildung erfolgt auf Standortebene

 

Lehrgang „Truppführer“

 

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Einheiten der Feuerwehr.

 

Dauer der Truppführer- Ausbildung: mindestens 35 Stunden

 

Lehrgang „Sprechfunker“

 

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.

 

Dauer der Sprechfunkausbildung: mindestens 16 Stunden

 

Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“

 

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz

 

Dauer der Atemschutzgeräteträgerausbildung: mindestens 25 Stunden

 

Lehrgang „Maschinisten“

 

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Maschinisten“ abgeschlossen sein.

 

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführter Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.

 

Dauer der „Maschinisten Ausbildung“: mindestens 35 Stunden

 

Lehrgang „Einmann-Motor-Ketten- Sägen- Führer“

 

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.

 

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Motorkettensägen –sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die zur Beseitigung von Unwetterschäden (bspw. Baum über Straße) notwendig sind.

 

Dauer der „Motorkettensägenführer- Ausbildung“: mindestens 25 Stunden