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Bereich Brandschutz

Der Aufgabenbereich Brandschutz gehört zur Stabsstelle Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz des Landratsamtes Vogtlandkreis. Folgende Mitarbeiter sind derzeit im Bereich Brandschutz als Sachbearbeiter tätig.

 

Bereich Brandschutz

  

Sachbearbeiter/in

Brandschutz/BVS:

 

Herr Rolf Junghänel

 
Anschrift Dienststelle

 

Postplatz 5

D- 08523 Plauen

  

E-Mail Adresse:

   
Telefon dienstlich:+49 (03741) 300Hausapparat: 2582
   

Bereich Brandschutz

  

Sachbearbeiter/in

Brandschutz/BVS:

 

 

Herr Dennis Pohl

 
Anschrift Dienststelle

 

Postplatz 5

D- 08523 Plauen

  

E-Mail Adresse:

 

 

   
Telefon dienstlich:+49 (03741) 300Hausapparat: 2584
   

Bereich Brandschutz

  

Sachbearbeiter/in

Brandschutz/BVS:

 

Herr Andreas Wagner

 
Anschrift Dienststelle

 

Postplatz 5

D- 08523 Plauen

  

E-Mail Adresse:

 

   
Telefon dienstlich:+49 (03741) 300Hausapparat: 
   

Bereich Brandschutz

  

Sachbearbeiter/in

Brandschutz/BVS:

 

Herr Daniel Bauer

Bauer, Daniel
Anschrift Dienststelle

 

Postplatz 5

D- 08523 Plauen

  

E-Mail Adresse:

 

 

   
Telefon dienstlich:+49 (03741) 300Hausapparat: 2589
   

Die Mitarbeiter sind unter anderem Zuständig für:

 

  • die Erarbeitung von brandschutztechnischen Stellungnahmen zu Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, Bauanträgen,Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimissionsschutzgesetz, Anträgen auf Marktfestsetzung

  • die Beratung und Unterstützung der Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im örtlichen Brandschutz (z.B. bei der Erarbeitung von Satzungen im Feuerwehrwesen, Brandschutzbedarfsplänen usw.)

  • die Unterstützung bei und Durchführung von Brandverhütungsschauen

  • die Planung und Unterstützung bei der Beschaffung von Spezialtechnik und Ausrüstung für den überörtlichen Einsatz der Feuerwehren

  • die Ermittlung gemeindeübergreifender Gefahrenpotentiale

  • die Planung und Durchführung gemeindeübergreifender Brandschutzübungen

  • die Bearbeitung von Fördermittelanträgen der Städte und Gemeinden

  • die Festlegung von überörtlichen Einsatzbereichen

  • die Koordinierung und Durchführung von überörtlichen Ausbildungsmaßnahmen

  • die Aufstellung und Fortschreibung gemeindeübergreifender Alarm- und Ausrückeordnungen

  • die Überprüfung und Einstufung von Betrieben und Einrichtungen, die die Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen besitzen

  • die Erarbeitung uns Auswertung von statistischen Erhebungen